Haftungsrisiken für Steuerberater
nach dem StaRUG


Vortrag
am: 15.09.2022

Empfang: ab 17:30 Uhr | Beginn: 18:00 Uhr


Am 01.01.2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten, das eine Restrukturierung von Unternehmen außerhalb eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens über einen sogenannten Restrukturierungsplan vorsieht.

Erstmals wurden dabei in § 102 StaRUG Hinweis- und Warnpflichten für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte ausdrücklich gesetzlich geregelt, die in der Praxis ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko für die vorgenannten Berufsgruppen begründen.

Wir laden Sie daher herzlich zu unserer kommenden Vortragsveranstaltung ein, in der wir diese Haftungsrisiken aufzeigen und Hilfestellungen anbieten werden.

Anmeldung zum Vortrag "Haftungsrisiken für Steuerberater nach dem StaRUG"

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