Thema
Altersvorsorgedepot und staatliche Förderung
Das Altersvorsorgedepot soll ab 2027 neue Möglichkeiten für die staatlich geförderte Altersvorsorge bieten. Ich erkläre, wie Förderung, Kosten und Anlage zusammenwirken, und vergleiche das Modell auf Wunsch mit bestehenden Riester-Verträgen, einem Depot oder einem Depot im Versicherungsmantel. Welche Regeln gelten und welcher Weg zu Ihnen passt, klären wir anhand Ihrer Situation.
Worum es geht
Deshalb ist die Förderung der einzige Teil, den man seriös vorab beziffern kann. Was das Depot später wert ist, weiß niemand, und ich behaupte es auch nicht.
Die hier verwendeten Förderregeln gelten für Altersvorsorgeverträge, die ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Für vorher abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz: Die bisherige Förderung läuft bis zum Rentenbeginn weiter, solange Sie nach 2026 keinen neuen geförderten Vertrag abschließen und nicht ausdrücklich in das neue Recht wechseln. Dieser Wechsel ist unwiderruflich (§ 52 Abs. 50a EStG).
Was der Rechner tut
- Er weist die gesetzlichen Zulagen aus, die sich aus Ihrem Eigenbeitrag ergeben.
- Er zeigt, welcher Teil Ihres Eigenbeitrags mit Zulagen gefördert wird.
- Eine Wertentwicklung rechnet er nur ein, wenn Sie selbst eine annehmen. Er startet bei 0 % und schlägt keinen Wert vor.
- Das Ergebnis ist ein Rechenbeispiel, keine Prognose und keine Zusage.
- Steuervorteile sind hier noch nicht eingerechnet. Sprechen Sie mich an.
Förderrechner
Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Beratung. Die verwendeten gesetzlichen Werte stehen an einer Stelle und sind mit Rechtsstand gekennzeichnet.
Gesetzliche Zulagen
- Grundzulage
- 240,00 €
- Kinderzulagen
- 0,00 €
- Zulagen im Jahr zusammen
- 240,00 €
- Berufseinsteigerbonus (einmalig, zusätzlich)
- 0,00 €
- Davon geförderter Eigenbeitrag
- 600,00 €
Grundzulage: 50 Cent je Euro bis 360,00 €, darüber 25 Cent je Euro bis 1.800,00 €. Kinderzulage: 1 Euro je Euro bis 300,00 € je Kind.
Es werden ausschließlich gesetzliche Zulagen ausgewiesen. Nicht enthalten sind ein möglicher Steuervorteil über die Zulage hinaus und die Förderung mittelbar berechtigter Ehegatten. Die Zulagen enthalten keine Wertentwicklung. Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz, Verträge ab 1. Januar 2027 (BMF, abgerufen am 26.09.2026). Das Ergebnis ist keine Beratung.
Ihre Annahme zur Wertentwicklung
Freiwillig. Der Rechner startet bei 0 % und schlägt keinen Wert vor. Was Sie hier einstellen, ist Ihre eigene Annahme, keine Prognose und keine Zusage.
Rechenbeispiel über 20 Jahre
- Ihre Eigenbeiträge zusammen
- 12.000,00 €
- Zulagen zusammen
- 4.800,00 €
- Wertentwicklung nach Ihrer Annahme
- 0,00 €
- Depotwert am Ende, rechnerisch
- 16.800,00 €
Wichtig: Die Wertentwicklung eines Depots schwankt und kann negativ sein; Verluste sind möglich. Annahmen und frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Maßstab für die Zukunft. Gerechnet wird mit gleichbleibendem Eigenbeitrag und gleichbleibenden Zulagen, eingezahlt jeweils am Jahresende. Nicht berücksichtigt sind Steuern, Inflation, das Ende der Kinderzulage und künftige Änderungen der Förderung.
Verwendete gesetzliche Werte
- Grundzulage: 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360,00 €, 25 Cent je Euro für weitere bis zu 1.440,00 €; gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800,00 € im Jahr.
- Kinderzulage: 1 Euro je Euro Eigenbeitrag bis 300,00 €, je Kind.
- Einmaliger Berufseinsteigerbonus: 200,00 €.
- Mindestbeitrag 120,00 € im Jahr; höchstens 6.840,00 € Einzahlung im Jahr.
- Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz, Verträge ab 1. Januar 2027 (BMF, abgerufen am 26.09.2026). Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Ob die Förderung in Ihrem Fall der richtige Weg ist, klären wir im Gespräch.
